Welche Energieausweise gibt es?
Es wird zwischen zwei Varianten unterschieden, dem verbrauchsbasierten und dem bedarfsbasierten Energieausweis. Beide Varianten gelten für Wohn- sowie Nichtwohngebäude.
Verbrauchsbasiert: Hierbei muss für den Mindestzeitraum der letzten drei Jahre der Verbrauch an Heizwärme und an Warmwasser dokumentiert (z.B. in Form von Abrechnungen), bereinigt um Wettereinflüsse, vorliegen. Auch müssen diese Verbräuche dem jeweiligen Gebäude oder Gebäudeteil eindeutig zugeordnet werden können. Kann diese Auflage nicht erfüllt werden, sind folglich Mischgebäude mit Wohn- und mit Nichtwohnnutzung von der Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises ausgeschlossen.
Bedarfsbasiert: Hierbei wird die exakte Berechnung des Energiebedarfs zugrunde gelegt. Diese Berechnung schließt die Gebäudegeometrie, die energetische Qualität der Bauteile und die Größe und Qualität der Haustechnik ein.
Weitere Expertentipps können Sie hier lesen.