Wasser- und Abwasserleitung in der WEG
Grundsätzlich bilden die der Versorgung und Bewirtschaftung dienenden Versorgungsleitungen eines Gebäudes ein komplexes Leitungsnetz, welches im Gemeinschaftseigentum steht. Es kommt hierbei weder darauf an, ob Teile des Versorgungsnetzes innerhalb oder außerhalb des Sondereigentums liegen oder nur einer einzelnen Einheit dienen.
Zum Sondereigentum gehören Versorgungsleitungen allerdings dann, wenn sie sich räumlich hinter einer im Inneren des Sondereigentums befindlichen Absperrvorrichtung befinden.
Liegt die Absperrungsvorrichtung allerdings außerhalb des Sondereigentums ist von Gemeinschaftseigentum auszugehen. Die im räumlichen Bereich des Sondereigentums liegenden Entsorgungsleitungen stehen mithin ab dem Hauptabfallrohr im Gemeinschaftseigentum.
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