ÜBER 30 JAHRE

Partner für Verkauf

& Vermietung

VOR ORT FÜR SIE

Ihr Immobilienpartner in

Ingelheim & Umgebung

IMMOBILIENSUCHE

Ihr Partner auf dem Weg

zum Traumobjekt

HAUSVERWALTUNG

RUNDUM-SORGLOS-PAKET

FÜR EIGENTÜMER

ÜBER 30 JAHRE

Partner für Verkauf

& Vermietung

VOR ORT FÜR SIE

Ihr Immobilienpartner in

Ingelheim & Umgebung

IMMOBILIENSUCHE

Ihr Partner auf dem Weg

zum Traumobjekt

HAUSVERWALTUNG

RUNDUM-SORGLOS-PAKET

FÜR EIGENTÜMER

ÜBER 30 JAHRE

Partner für Verkauf

& Vermietung

Wasser- und Abwasserleitung in der WEG

Grundsätzlich bilden die der Versorgung und Bewirtschaftung dienenden Versorgungsleitungen eines Gebäudes ein komplexes Leitungsnetz, welches im Gemeinschaftseigentum steht. Es kommt hierbei weder darauf an, ob Teile des Versorgungsnetzes innerhalb oder außerhalb des Sondereigentums liegen oder nur einer einzelnen Einheit dienen.

Zum Sondereigentum gehören Versorgungsleitungen allerdings dann, wenn sie sich räumlich hinter einer im Inneren des Sondereigentums befindlichen Absperrvorrichtung befinden.

Liegt die Absperrungsvorrichtung allerdings außerhalb des Sondereigentums ist von Gemeinschaftseigentum auszugehen. Die im räumlichen Bereich des Sondereigentums liegenden Entsorgungsleitungen stehen mithin ab dem Hauptabfallrohr im Gemeinschaftseigentum.


Weitere Expertentipps können Sie hier lesen.

Zurück