VERWALTUNGSRECHT: VEGETARISCHE GRUNDSTÜCKEIGENTÜMER DÜRFEN JAGD VERBIETEN LASSEN
Grundstückseigentümer können durchsetzen, dass auf ihren Grundstücken die Jagd verboten wird. Das gilt zumindest dann, wenn sie glaubhaft machen, als Vegetarier die Jagd und das Hetzen sowie das Töten von Tieren auf ihren Grundstücken aus ethischen Gründen abzulehnen. In dem konkreten Fall ging es um teilweise nicht zusammenhängende Grundstücke innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks, weshalb die Bewegungsjagd in dem Bezirk an sich nicht zu Erliegen kommt. Das sei Vorrausetzung, da bei Vorkommnissen wir zum Beispiel ein Ausbruch der Schweinepest oder bei übermäßigen Wildschäden gejagt werden muss.
(VG Koblenz, 1K 251/20)
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