STEUERRECHT: WERDEN KAUFPREISE SEPARAT AUSGEWIESEN, SO DÜRFEN SIE VON EINEM KONTO GEHEN
Kauft ein privater Vermieter ein Haus mit vier Wohn- beziehungsweise Gewerbeeinheiten, von denen er drei Einheiten vermietet und selbst eine nutzt, so muss das Finanzamt auch dann
Schuldzinsen aus den vermieteten Einheiten als Werbungskosten anerkennen, wenn der Mann sowohl die Überweisung für den Kauf als auch die später folgenden Darlehenszahlungen an die finanzierende Bank über sein Girokonto abwickelt. Wurden im Kaufvertrag der ‚Immobilie für jede Einheit ein separater Kaufpreis ausgewiesen, hat der Mann zur Finanzierung für jede vermietete Einheit ein separates Darlehen abgeschlossen (den selbstgenutzten Teil finanzierte er komplett durch Eigenmittel) und hat er jeweils per Einzelüberweisung an die Hausverkäuferin die einzelnen Einheiten bezahlt, so darf die Finanzbehörde die Schuldzinsen nicht nur anteilig in Höhe des vermieteten Flächenanteils des Gebäudes mit der Begründung anerkennen, die einzelnen Einheiten seien gemischt mit Eigen- und Fremdmitteln finanziert worden. Grundsätzlich müsse die Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag der Besteuerung zugrunde gelegt werden.
(FG Baden-Württemberg, 10 K 782/17)
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