Reihenhaus und WEG-Teilung
Ist eine sogenannte Realteilung nicht möglich, kann eine Eigentümergemeinschaft auch in der Form gegründet werden, dass auf dem gemeinsamen Grundstück abgeschlossene Wohneinheiten nicht übereinander, wie in klassischen Wohnungseigentumsanlagen, sondern nebeneinander gebaut werden.
Auch bei den Reihenhausanlagen sind die konstruktiven Teile der Gebäude wie Fundament, Außenwände, tragende Innenwände, Geschossdecken, Dach, Fenster und Eingangstüren zwingend Gemeinschaftseigentum.
Für typische bauliche Veränderungen, wie Dachbodenausbau, Markisen oder Wintergärten sollten daher bereits in der Teilungserklärung generelle Zustimmungen der anderen Eigentümer verankert und für Außenflächen, wie Gärten und Terrassen, Sondernutzungsflächen vereinbart werden.
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