Nachbarrecht: Auch Profi-Trompeter darf daheim werktags nur drei Stunden üben
Übt ein Profi-Musiker zu Hause regemäßig Trompete, so müssen das die Nachbarn in gewissen Grenzen hinnehmen. Bis zu drei Stunden werktags dürfe trompetet werden, so der Bundesgerichtshof. Das Gericht urteilte, dass eine ausgewogene zeitliche Begrenzung gefunden werden muss und erläuterte, dass Musizieren daheim zu den üblichen Freizeitbeschäftigungen gehöre. Zudem könne Musik „von erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben sein“. Allerdings sei auch das Ruhebedürfnis der Nachbarn zu beachten. Auch seien mindestens die üblichen Ruhezeiten von 22.00 bis 6.00 Uhr zu beachten – teilweise haben Gerichte diese fürs Musizieren auch schon verlängert (zum Beispiel auch 20.00 bis 8.00 Uhr) und auch für den Mittag von 12.00 bis 14.00 Uhr, wodurch aber immer noch „ausreichend Freiräume zum Musizieren“ vorhanden seien.
Im Übrigen sei auch nicht entscheidend, ob der Musikant ein Profi oder Anfänger ist.
(BGH, V ZR 143/17)
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