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Mietrecht: Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten und vom Vermieter zu tragen

Der Bundesgerichtshof hat einem Mieter Recht gegeben, der erst fast zwei Jahre nach seinem Einzug darüber aufgeklärt wurde, dass er eine Pauschale in Höhe von rund 34 Euro pro Monat gezahlt hatte, die der Vermieter gar nicht fordern durfte. Es ging dabei um die Kosten für die Verwaltung des Gebäudes, die nicht zu den Betriebskosten gehören und deshalb beim Vermieter verbeiben. Dass der Mieter davon einige Zeit nichts wusste und er fast zwei Jahre lang die Pauschale gezahlt hatte, ändere nichts daran, dass der Vermieter die nicht gerechtfertigten Zahlungen zurückzahlen musste: Das Gericht erklärte die Pauschale nicht nur für die Zukunft als nichtig, sondern bestätigte den Rückzahlungsanspruch in Höhe von mehr als 600 Euro für rechtens.

(BHG, VIII ZR 254/17)


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