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MIETRECHT: MIETER DÜRFEN SCHON MITREDEN, ABER NICHT ALLE GLEICHERMAßEN

Mieter haben Anspruch darauf, dass an ihrem Stellplatz eine Ladestation für ein Elektrofahrzeug errichtet werden muss. Sie dürfen auch bei der Entscheidung mitreden, welche Firma die Installation vornimmt. Das sei für den Vermieter unter Berücksichtigung der Mieterinteressen dann zumutbar, wenn es technisch ohne Weiteres möglich ist. Dass gelte unabhängig davon, ob zukünftig noch andere Mieter Ladestationen beantragen. Zwar gebe es kein „allgemeines Recht auf Gleichbehandlung aller Mieter“ willkürlich dürfen Entscheidungen allerdings auch nicht getroffen werden.

(LG München I, 31S 12015/21)


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