Gebäude-Afa darf verkürzt, jedoch nicht verlängert werden
Das Gesetz bestimmt, über welchen Zeitraum eine vermietete Immobilie abgeschrieben werden darf. Das ist die so genannten Gebäude-Afa, Absetzung für Abnutzung. Das Gesetz erlaubt es auch, höhere AfA-Beträge geltend zu machen, wenn sich herausstellt, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist. Der Bundesfinanzhof hat es allerdings untersagt, eine längere als die im Gesetz vorgesehene Nutzung, und damit geringere Beträge, anzusetzen. Begründung: Die tatsächliche Nutzung sei gewöhnlich länger als es das Gesetz vorsieht, so dass die überhöhten Abschreibungssätze in der Regel ohnehin schon hinter den tatsächlichen Nutzungspotenzialen zurückbleiben. (BFH, IX R 25/19)
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