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ELEMENTARSCHADENVERSICHERUNG: DER ZUSATZ STARKREGEN KANN ZU SCHWACH SEIN

Sind einem Hauseigentümer infolge eines Starkregens Schäden im Keller entstanden, so prüft der Elementarschadenversicherer (im Rahmen der Wohngebäudeversicherung), ob tatsächlich ein Überschwemmungsschaden vorliegt. Dazu muss der Versicherte den Schaden umfassend darlegen und beweisen.
Eine Überschwemmung sei gegeben, wenn das Oberflächenwasser sich entweder durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern ansammelt oder durch Witterungsniederschläge bedingt ist. Das Wasser musss sich in einem erheblichen Umfang zumindest auf einen Teil des Grundstückes sowie außerhalb auf der Freifläche ansammeln. Kann man nicht belegen, dass das Wasser durch solche Überschwemmungen in den Keller eingedrungen ist, so reicht auch der Vermerk „Zusatzversicherung von Starkregen“ in der Police nicht.

(Brandenburgisches OLG, 11 U 213/20)


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