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EIGENBEDARF: AUCH DIE EX-FRAU GEHÖRT ZU „DERSELBEN FAMILIE“

Hat ein Ehepaar ein Haus gemietet und verkauft der Vermieter die Immobilie an seinen Sohn sowie an die -seit zwei Jahren vom Sohn getrenntlebende und inzwischen von ihm geschiedene -Frau (beide wurden im Grundbuch eingetragen), so kann die Ex Eigenbedarf an-melden und durchsetzen, mit ihren Kindern (die aus der geschiedenen Ehe stammen) und ihrem neuen Lebensgefährten in das Haus einziehen. Das Mieterehepaar kann sich nicht dagegen wehren. Zwar hatte das Ex-Paar das Grundstück gemeinsam erworben, so dass grundsätzlich vom Gesetzt vorgegeben - drei Jahre lang nicht gekündigt werden dürfte. Diese Frist gilt aber nicht, wenn die Erwerber „derselben Familie oder demselben Haus“ angehören. Und das war in der vorliegenden Konstellation gegeben.

(BGH, VIII ZR 35/19)


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